Finanzen Steuern Recht
Haftungsrisiken vermeiden und die Sanierung des Unternehmens ermöglichen
Auch wenn das Unternehmen hierfür nicht verantwortlich ist, hat die Geschäftsführung in der Krise dennoch die sich aus dem Vorliegen von Insolvenzgründen ergebenden Verpflichtungen zu beachten. Diese Belastung kann neben dem täglichen Geschäft schnell dazu führen, dass bei Nichtbeachtung eine persönliche oder gar strafrechtliche Haftung droht.
Hannover 2017 | Silvio Höfer, Hannover | Florian Harig, Hannover